Sie wollen heiraten und suchen ein familiäres, stimmungsvolles Gotteshaus? Dann ist die Schlosskapelle Böttstein genau das Richtige für Sie.
Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an den Kapellenverein sind steuerlich abzugsfähig. Der Kapellenverein ist eine Institution mit Sitz im Kanton Aargau und verfolgt einen gemeinnützigen und öffentlichen Zweck. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Durch ein Legat (auch Vermächtnis genannt) können Sie unseren Kapellenverein an Ihrem Nachlass beteiligen, ohne dass dadurch der Verein eine Erbenstellung erhält. Im Moment des Todes eines Erblassers entsteht einzig ein Anspruch zur Übertragung des festgelegten Vermächtnisses.
Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit, das heisst Ihre Zuwendung kommt vollumfänglich den Zwecken des Kapellenvereins zugute.
Sowohl die Erbeinsetzung als auch die Ausrichtung eines Legats müssen in einer letztwilligen Verfügung geregelt sein:
Sollten Sie eine Begünstigung unseres Kapellenvereins in Betracht ziehen, stehen Ihnen unsere Vorstandsmitglieder bei Fragen gerne zur Verfügung.